Bemessungsgrundlage / Beitrag

bis 15.000,00 €                 80,00 €

bis 25.000,00 €               100,00 €

bis 35.000,00 €               120,00 €

bis 45.000,00 €               140,00 €

bis 55.000,00 €               155,00 €

bis 65.000,00 €               175,00 €

bis 75.000,00 €               200,00 €

bis 85.000,00 €               220,00 €

ab  85.001,00 €               260,00 €


 

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15,00 € und wird nur im ersten Jahr der

Mitgliedsaufnahme erhoben.

Die Bemessungsgrundlage für den jährlichen Beitrag setzt sich zusammen aus:

Bruttoarbeitslohn, Bruttobetrag der Versorgungsbezüge und Renten, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen, der jeweils höhere Betrag der Mieteinnahmen oder Werbungskosten bei Vermietung, Einnahmen aus Kapital-vermögen, Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Bei Ehegatten werden die Beträge zusammen gerechnet.

Der erste Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr ist mit der Mitgliedsaufnahme fällig.

Folgebeiträge sind mit Anlauf des 01.01. für das laufende Kalenderjahr zur Zahlung

fällig.  Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes von derzeit 19% ändern sich die vorstehende Gesamtbeträge entsprechend.