Diese Befugnis zur beschränkten Hilfe in Steuersachen erstreckt sich ausschließlich
auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte*.
Ergänzend dazu auch bei:
Einnahmen aus Kapitalvermögen,
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften**.
*
z.B. bei Renten und Pensionen, Einnahmen aus Unterhaltszahlunen
**
insgesamt bis 13.000,00 € / 26.0000,00 € Überschuss
bei der Einzel- oder Zusammenveranlagung
Unsere Leistungen sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Unsere Leistungen sind z.B.:
-Erstellung der Einkommen- steuererklärung und Errechnung des voraussichtlichen Ergebnisses
Und die ganzjährige Beratung:
-über Steuerspar-Möglichkeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
-in Lohnsteuerfragen bei der Gehaltsabrechnung
-bei der Wohnungsbauprämie
-in Kindergeldangelegenheiten
-bei der steuerlichen Förderung
der privaten Altersvorsorge, z.B.
sog. Riester- oder Rüruprente
-Anträge auf Lohnsteuerfreibeträge
-Schriftverkehr mit den Finanzbehörden
-Prüfung der Steuerbescheide
-mögliche Einsprüche gegen Bescheide
-Klageverfahren vor den Finanzgerichten
( hier fallen gesonderte Kosten an )