Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Sie bei steuerlichen Fragen und erstellen für Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Die Steuerberatung erfolgt nach der Vorschriften des § 4 Nr. 11 StBerG 

Diese Befugnis zur beschränkten Hilfe in Steuersachen erstreckt sich ausschließlich

auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte*.

 

Ergänzend dazu auch bei:

Einnahmen aus Kapitalvermögen,

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,

Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften**.

 

*

z.B. bei Renten und Pensionen, Einnahmen aus Unterhaltszahlunen

**

insgesamt bis 13.000,00 € / 26.0000,00 € Überschuss

bei der Einzel- oder Zusammenveranlagung

Unsere Leistungen sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.


Unsere Leistungen sind z.B.:

-Erstellung der Einkommen-  steuererklärung und Errechnung des  voraussichtlichen Ergebnisses


Und die ganzjährige Beratung:

-über Steuerspar-Möglichkeiten im          Rahmen der Einkommensteuererklärung

-in Lohnsteuerfragen bei der  Gehaltsabrechnung

-bei der Wohnungsbauprämie

-in Kindergeldangelegenheiten

-bei der steuerlichen Förderung 

 der privaten Altersvorsorge, z.B.

 sog. Riester- oder Rüruprente

-Anträge auf Lohnsteuerfreibeträge

-Schriftverkehr mit den Finanzbehörden

-Prüfung der Steuerbescheide

-mögliche Einsprüche gegen Bescheide

-Klageverfahren vor den Finanzgerichten

 ( hier fallen gesonderte Kosten an )